Kontrollen Stiftung FAR
Für die Stiftung FAR führen wir in der Ost- und Westschweiz sowie im Tessin die Arbeitgeberkontrollen durch. Die Stiftung far ermöglicht den Arbeitnehmern im Baugewerbe den vorzeitigen Ruhestand mit 60 Jahren. Die Basis für die Beitragserhebung ist der AHV-pflichtige Lohn mit der UVG plafonierten Obergrenze.