Kontrolle der Familienzulagen

 
 

Im Rahmen von Sonderkontrollen führen wir für verschiedene Familienausgleichskassen einerseits FAK-Kontrollen im Hinblick auf die korrekte Beitragszahlung und Leistungsausrichtung durch anderseits bei delegierter Durchführung der Familienzulagen im Hinblick auf die gesetzeskonforme Festlegung des Anspruchs auf Familienzulagen im betrieblichen Arbeitsprozess, die korrekte Dossierführung und Dokumentation. Dies unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen gemäss AHVG, FamZG, FamZV, kantonaler Familienzulagengesetze und übergeordnetem Staatsvertragsrecht (Freizügigkeitsabkommen mit der EU, EFTA-Übereinkommen und bilaterale Sozialversicherungsabkommen).