AHV-rechtliche Zweitmeinungen

 
 

Dienstleistungsübersicht zu AHV-rechtlichen Zweitmeinungen

Für die interne Meinungsbildung nimmt die RSA für ihre Genossenschafter und auftraggebenden Ausgleichskassen auch AHV-rechtliche Zweitmeinungen im Sinne von Stellungnahmen zu Unterstellungs- und/oder beitragsrechtlichen Fragen vor. Dies mit Bezug auf diverse Themen im Aufgabenbereich der RSA als Fachorganisation der Ausgleichskassen mit Kernkompetenz im Bereich der „Abwicklung von AHV-Arbeitgeberkontrollen“. Diese sind gedacht als Hilfestellung im Innen-, nicht aber zur Dokumentation im Aussenverhältnis.

 

 

Katalog möglicher Dienstleistungen (nicht abschliessend):

Einzelfallbezogene komplexere AHV-rechtlichen Fragestellungen im Beitrags- sowie im Versicherungsunterstellungsbereich wie:

  • AHV-rechtliche Beurteilung eines Sozialplanes
  • AHV-rechtliche Beurteilung eines Spesenreglements
  • AHV-rechtliche Beurteilung von Leistungen eines Wohlfahrtsfonds
  • AHV-rechtliche Beurteilung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen
  • AHV-rechtliche Beurteilung von Beiträgen und Leistungen der beruflichen Vorsorge
  • AHV-rechtliche Beurteilung des Beitragsstatus SE/USE unter Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles
  • Abgrenzungsfragen massgebender Lohn / Dividenden
  • Versicherungsunterstellungsfragen bei internationalen Verhältnissen
  • etc.

 

 

Tarif

Umfangreichere Analysen/Abklärungen und Stellungnahmen zu konkreten einzelfallbezogenen Unterstellungs- und/oder beitragsrechtlichen Fragen (ab 1 Stunde Arbeit) werden mit dem RSA-Kontrollkostentarif dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

Revisionsstunde/Stundenansatz Fachperson            CHF 125.00

Grundpreis/Administrationspauschale                        CHF   80.00

Spesen                                                                        nach Aufwand

 

Jeder Fall wird im Vorfeld im Rahmen eines Spezialauftrages mit der auftraggebenden Ausgleichskasse abgesprochen.