AHV-rechtliche Zweitmeinungen
Dienstleistungsübersicht zu AHV-rechtlichen Zweitmeinungen
Für die interne Meinungsbildung nimmt die RSA für ihre Genossenschafter und auftraggebenden Ausgleichskassen auch AHV-rechtliche Zweitmeinungen im Sinne von Stellungnahmen zu Unterstellungs- und/oder beitragsrechtlichen Fragen vor. Dies mit Bezug auf diverse Themen im Aufgabenbereich der RSA als Fachorganisation der Ausgleichskassen mit Kernkompetenz im Bereich der „Abwicklung von AHV-Arbeitgeberkontrollen“. Diese sind gedacht als Hilfestellung im Innen-, nicht aber zur Dokumentation im Aussenverhältnis.
Katalog möglicher Dienstleistungen (nicht abschliessend):
Einzelfallbezogene komplexere AHV-rechtlichen Fragestellungen im Beitrags- sowie im Versicherungsunterstellungsbereich wie:
- AHV-rechtliche Beurteilung eines Sozialplanes
- AHV-rechtliche Beurteilung eines Spesenreglements
- AHV-rechtliche Beurteilung von Leistungen eines Wohlfahrtsfonds
- AHV-rechtliche Beurteilung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen
- AHV-rechtliche Beurteilung von Beiträgen und Leistungen der beruflichen Vorsorge
- AHV-rechtliche Beurteilung des Beitragsstatus SE/USE unter Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles
- Abgrenzungsfragen massgebender Lohn / Dividenden
- Versicherungsunterstellungsfragen bei internationalen Verhältnissen
- etc.
Tarif
Umfangreichere Analysen/Abklärungen und Stellungnahmen zu konkreten einzelfallbezogenen Unterstellungs- und/oder beitragsrechtlichen Fragen (ab 1 Stunde Arbeit) werden mit dem RSA-Kontrollkostentarif dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Revisionsstunde/Stundenansatz Fachperson CHF 125.00
Grundpreis/Administrationspauschale CHF 80.00
Spesen nach Aufwand
Jeder Fall wird im Vorfeld im Rahmen eines Spezialauftrages mit der auftraggebenden Ausgleichskasse abgesprochen.