UVG-Kontrollen

 
 

Parallel zu den AHV-Arbeitgeberkontrollen führen wir für verschiedene UVG-Versicherer die UVG-Kontrollen durch. In vielen Fällen ist es möglich, die beiden Arbeitgeberkontrollen zu verbinden, da der Lohnbegriff in der AHV und im UVG mehrheitlich übereinstimmt.

 
 

Kontrollen Stiftung far

 
 

Für die Stiftung far führen wir in der Ost- und Westschweiz sowie im Tessin die Arbeitgeberkontrollen durch. Die Stiftung far ermöglicht den Arbeitnehmern im Baugewerbe den Vorzeitigen Ruhestand mit 60 Jahren. Die Basis für die Beitrags-erhebung ist der AHV-pflichtige Lohn mit einer UVG plafonierten Obergrenze von zur Zeit 148‘200.00.

 
 

Kontrolle der Familienzulagen

 
 

Im Rahmen von Sonderkontrollen führen wir für verschiedene Familienausgleichskassen einerseits FAK-Kontrollen im Hinblick auf die korrekte Beitragszahlung und Leistungsausrichtung durch anderseits bei delegierter Durchführung der Familienzulagen im Hinblick auf die gesetzeskonforme Festlegung des Anspruchs auf Familienzulagen im betrieblichen Arbeitsprozess, die korrekte Dossierführung und Dokumentation. Dies unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen gemäss AHVG, FamZG, FamZV, kantonaler Familienzulagengesetze und übergeordnetem Staatsvertragsrecht (Freizügigkeitsabkommen mit der EU, EFTA-Übereinkommen und bilaterale Sozialversicherungsabkommen).

 
 

AHV-rechtliche Zweitmeinungen

 
 

Dienstleistungsübersicht zu AHV-rechtlichen Zweitmeinungen

Für die interne Meinungsbildung nimmt die RSA für ihre Genossenschafter und auftraggebenden Ausgleichskassen auch AHV-rechtliche Zweitmeinungen im Sinne von Stellungnahmen zu Unterstellungs- und/oder beitragsrechtlichen Fragen vor. Dies mit Bezug auf diverse Themen im Aufgabenbereich der RSA als Fachorganisation der Ausgleichskassen mit Kernkompetenz im Bereich der „Abwicklung von AHV-Arbeitgeberkontrollen“. Diese sind gedacht als Hilfestellung im Innen-, nicht aber zur Dokumentation im Aussenverhältnis.

 

 

Katalog möglicher Dienstleistungen (nicht abschliessend):

Einzelfallbezogene komplexere AHV-rechtlichen Fragestellungen im Beitrags- sowie im Versicherungsunterstellungsbereich wie:

  • AHV-rechtliche Beurteilung eines Sozialplanes
  • AHV-rechtliche Beurteilung eines Spesenreglements
  • AHV-rechtliche Beurteilung von Leistungen eines Wohlfahrtsfonds
  • AHV-rechtliche Beurteilung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen
  • AHV-rechtliche Beurteilung von Beiträgen und Leistungen der beruflichen Vorsorge
  • AHV-rechtliche Beurteilung des Beitragsstatus SE/USE unter Würdigung der gesamten Umstände des Einzelfalles
  • Abgrenzungsfragen massgebender Lohn / Dividenden
  • Versicherungsunterstellungsfragen bei internationalen Verhältnissen
  • etc.

 

 

Tarif

Umfangreichere Analysen/Abklärungen und Stellungnahmen zu konkreten einzelfallbezogenen Unterstellungs- und/oder beitragsrechtlichen Fragen (ab 1 Stunde Arbeit) werden mit dem RSA-Kontrollkostentarif dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

Revisionsstunde/Stundenansatz Fachperson            CHF 125.00

Grundpreis/Administrationspauschale                        CHF   80.00

Spesen                                                                        nach Aufwand

 

Jeder Fall wird im Vorfeld im Rahmen eines Spezialauftrages mit der auftraggebenden Ausgleichskasse abgesprochen.