Welches sind die häufigsten Fehler, die vom Revisor berichtigt werden müssen?

 

  • Nicht abgerechnete Lohnbestandteile
  • Reinigungslöhne, Verwaltungsratshonorare, Provisionen, Naturallöhne (Privatanteile Geschäftsautos), Gewinnanteile, Lohngutschriften (Realisierung/Anwartschaft), geldwerte Leistungen
  • Geringfügige Löhne und Ausnahmen für im Privathaushalt Beschäftigte sowie Angestellte im Kunst und Kulturbereich
  • Geschenke an Mitarbeitende
  • Drittleistungen (Kranken- und Unfalltaggelder)
  • Als Spesen bezeichnete und verbuchte Lohnbestandteile (AHV-rechtlicher Unkostenbegriff im Verhältnis zum Steuerrecht)
  • Falsche Berechnung der Lohnbestandteile bzw. des massgebenden Lohnes
  • Kurzarbeit- und Schlechtwetterentschädigungen
  • Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Problematik Abgrenzung Dividenden/massgebender Lohn
  • Nicht erfasste Arbeitnehmer
  • Aushilfen, Mitarbeitende Familienmitglieder, Haushaltpersonal, Freie Mitarbeiter, Lehrlinge, Rentnerinnen/Rentner,