Arbeitgeberkontrollen

 

Art. 68 AHVG bzw. Art. 162 AHVV schreiben vor, dass die AHV-Ausgleichskassen die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin zu kontrollieren haben. Der Bundesrat erlässt die näheren Vorschriften über die Zulassung der entsprechenden Revisionsstellen.

 

Die Revisionsstelle der Ausgleichskassen ist diesbezüglich vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannt.

 

 

 
 

Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen

 
 
 
 

WVP

Wegleitung über die Versicherungs-pflichtigen in der AHV / IV

 

 

 

 

WML

Wegleitung zum massgebenden Lohn

   

 

 

WSN

Wegleitung über die Beiträge der Selbständigewer-benden und Nicht-erwerbstätigen in der AHV, IV und EO

 

 

 

 

WBB

Wegleitung über den Bezug der Beiträge

 

 

 

 

KAA

Kreissschreiben an die Ausgleichs-kassen über die Kontrolle der Arbeitgeber

 

 

WRA

Weisungen an die Revisionsstellen über die Durchfüh-rung der Arbeit-geberkontrollen

 

 
 

 

Das Prüfen der Arbeitgeber hinsichtlich AHV/IV/EO/ALV-Abrechnungspflicht ist das Haupttätigkeitsgebiet der RSA. Dieses differenzierte Tätigkeitsfeld ermöglicht das Engagement von sehr spezialisierten Arbeitskräften. Die Folge sind qualitativ gute und doch kostengünstige Prüfungen. Hinzu kommt, dass unsere Revisorinnen und Revisoren in der gesamten Schweiz wohnhaft und teilweise französischer und italienischer Muttersprache sind.