Arbeitgeberkontrollen
Art. 68 AHVG bzw. Art. 162 AHVV schreiben vor, dass die AHV-Ausgleichskassen die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin zu kontrollieren haben. Der Bundesrat erlässt die näheren Vorschriften über die Zulassung der entsprechenden Revisionsstellen.
Die Revisionsstelle der Ausgleichskassen ist diesbezüglich vom Bundesamt für Sozialversicherungen anerkannt.
Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen
WSN
Wegleitung über die Beiträge der Selbständigewer-benden und Nicht-erwerbstätigen in der AHV, IV und EO
Das Prüfen der Arbeitgeber hinsichtlich AHV/IV/EO/ALV-Abrechnungspflicht ist das Haupttätigkeitsgebiet der RSA. Dieses differenzierte Tätigkeitsfeld ermöglicht das Engagement von sehr spezialisierten Arbeitskräften. Die Folge sind qualitativ gute und doch kostengünstige Prüfungen. Hinzu kommt, dass unsere Revisorinnen und Revisoren in der gesamten Schweiz wohnhaft und teilweise französischer und italienischer Muttersprache sind.