UVG-Lohnlistenkontrollen
Parallel zu den AHV-Arbeitgeberkontrollen führen wir für verschiedene UVG-Versicherer die UVG-Lohnlistenkontrollen durch. In vielen Fällen ist es möglich, die beiden Arbeitgeberkontrollen zu verbinden, da der Lohnbegriff in der AHV und im UVG mehrheitlich übereinstimmt.