AHV-Arbeitgeberkontrollen

 
 
 

Art. 68 AHVG bzw. Art. 162 AHVV schreiben vor, dass die AHV-Ausgleichskassen die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen

Bestimmungen hin zu kontrollieren haben. Der Bundesrat erlässt die näheren Vorschriften über die Zulassung der entsprechenden Revisionsstellen.

 

Die Revisionsstelle der Ausgleichskassen ist diesbezüglich vom Bundesamt für
Sozialversicherungen anerkannt.

 

Das Prüfen der Arbeitgeber hinsichtlich AHV/IV/EO/ALV-Abrechnungspflicht ist das Haupttätigkeitsgebiet der RSA. Dieses differenzierte Tätigkeitsfeld ermöglicht das Engagement von sehr spezialisierten Arbeitskräften. Die Folge sind qualitativ gute und doch kostengünstige Prüfungen. Hinzu kommt, dass unsere Revisorinnen und Revisoren in der gesamten Schweiz wohnhaft und teilweise französischer und italienischer Muttersprache sind.

 
 

Welche Ziele verfolgt eine AHV-Arbeitgeberkontrolle?

  • Schutz der Arbeitnehmenden
  • Korrekturen von fehlerhaften Arbeitgeberabrechnungen
  • Beratung der Arbeitgebenden

 

 
 

Welche Unterlagen benötigt der Prüfer für die Arbeitgeberkontrolle?

 

  • Lohnbuchhaltung
  • Finanzbuchhaltung (Kontendetails der Bilanz-, Aufwand- und Ertragskonten)
  • Abschlussbuchungen, Bilanz, Erfolgsrechnung
  • Kassa-, Post- und Bankbelege
  • Anstellungsverträge
  • Spesenreglemente
  • Reglemente Vorsorgeeinrichtungen
 
 

Welches sind die häufigsten Fehler, die vom Revisor berichtigt werden müssen?

  • Fehlende Lohnbestandteile
  • Akkordlöhne, Ueberzeit, Reinigungslöhne, Verwaltungsratshonorare, Ferienentschädigungen, Provisionen, Naturallöhne, Gewinnanteile, Lohngutschriften, Geldwerte Leistungen, als Spesen bezeichnete und verbuchte Lohnbestandteile
  • Falsche Berechnung der Lohnbestandteile bzw. des Massgebenden Lohnes
  • Lehrlingslöhne, Naturallöhne, Kurzarbeit, Schlechtwetterentschädigungen
  • Nicht erfasste Arbeitnehmer
  • Aushilfen, Mitarbeitende Familienmitglieder, Haushaltpersonal, Freie Mitarbeiter, Lehrlinge, Rentnerinnen/Rentner, Heimarbeiter, Verwaltungsratsmitglieder